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Wallhecken

Diese Seite haben wir am 12.02.2005  eingefügt, um deutlich zu machen, wie weit die Wallheckenzerstörung in unserer unmittelbaren Nachbarschaft, aber auch in ganz Ostfriesland vorangeschritten ist. Vereinfacht kann man sagen:

Es gibt keine Wallhecken mehr!

Das, was noch da ist, sind Baumhecken und, wie der zuständige Sachbearbeiter der unteren Naturschutzbehörde sagte: "...Wallhecken ohne Bewuchs..." :-(

Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)
Abschitt 4 und 5

§ 33
Wallhecken

(1) Wallhecken - mit Bäumen oder Sträuchern bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten - dürfen nicht beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher beeinträchtigen, sind verboten.

(2) Erlaubt sind Pflegemaßnahmen der Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Zulässig bleibt auch die bisher übliche Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen nicht behindert wird.

Wir hatten Strafanzeige gegen die Stadt Wittmund gestellt, weil die in unserer unmittelbaren Nähe ganz massiv gegen das Naturschutzgesetz verstoßen hat.

Antwort der Staatsanwaltschaft: "Bei der von Ihnen angezeigten Tat handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung im niedersächsischen Naturschutzgesetz um keine Straftat. Das Gesetz sieht nur Ordnungswidrigkeitentatbestände vor. Ich habe das Verfahren daher eingestellt....."

 "Erst wenn der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch gefangen werdet Ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann!"

Weissagung der Cree

Nun denn, auf zur Besichtigung....