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Wallhecken
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Diese Seite haben wir am 12.02.2005
eingefügt, um deutlich zu machen, wie weit die Wallheckenzerstörung in unserer
unmittelbaren Nachbarschaft, aber auch in ganz Ostfriesland vorangeschritten
ist. Vereinfacht kann man sagen:
Es gibt keine Wallhecken mehr!
Das, was noch da ist, sind Baumhecken und, wie
der zuständige Sachbearbeiter der unteren Naturschutzbehörde sagte:
"...Wallhecken ohne Bewuchs..." :-(
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Niedersächsisches Naturschutzgesetz (NNatG)
Abschitt 4 und 5
§ 33
Wallhecken
(1) Wallhecken - mit Bäumen oder Sträuchern
bewachsene Wälle, die als Einfriedung dienen oder dienten - dürfen nicht
beseitigt werden. Alle Handlungen, die das Wachstum der Bäume und Sträucher
beeinträchtigen, sind verboten.
(2) Erlaubt sind Pflegemaßnahmen der
Eigentümer oder sonstigen Nutzungsberechtigten. Zulässig bleibt auch die
bisher übliche Nutzung der Bäume und Sträucher, wenn deren Nachwachsen
nicht behindert wird.
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Wir hatten Strafanzeige gegen die Stadt
Wittmund gestellt, weil die in unserer unmittelbaren Nähe ganz massiv
gegen das Naturschutzgesetz verstoßen hat.
Antwort der Staatsanwaltschaft: "Bei der von Ihnen angezeigten
Tat handelt es sich nach der gesetzlichen Regelung im niedersächsischen
Naturschutzgesetz um keine Straftat. Das Gesetz sieht nur
Ordnungswidrigkeitentatbestände vor. Ich habe das Verfahren daher
eingestellt....." |
"Erst wenn
der letzte Baum gerodet, der letzte Fluss vergiftet, der letzte Fisch
gefangen werdet Ihr feststellen, dass man Geld nicht essen kann!"
Weissagung der Cree |
Nun denn, auf zur
Besichtigung....
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